Hausordung
 

Hausordnung der Roncalli-Schule

 

Unsere Schule ist gemeinsamer Lebens- und Lernraum für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer. Damit sich alle Beteiligten wohlfühlen können, gilt auch hier der Leitsatz aus unserem Schulprogramm:

Wir wollen geschwisterlich miteinander umgehen!

Das Verhältnis untereinander soll daher geprägt sein von

Respekt, Achtung und Verantwortung.

Da ein solches Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft voraussetzt, dass sich alle Beteiligten an bestimmte, gemeinsam erarbeitete Regeln halten, haben Schülervertretung und Lehrerkonferenz gemeinsam diese Hausordnung ausgearbeitet, die am 3. Juni 2008 von der Schulkonferenz beschlossen wurde.
Die Hausordnung wurde in der vorliegenden Form gemäß §5, Abs. 3 der
 Mitwirkungsordnung für die bischöflichen Schulen im Bistum Münster
vom Schulträger genehmigt.


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  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachen zu Schaden kommen. Das Schulgebäude und das Schulgelände sollen allen Schülerinnen und Schülern dienen, nicht nur denen, die derzeit unsere Schule besuchen, sondern auch denen, die unsere Schule zu einem späteren Zeitpunkt besuchen werden.
  • Sollte es zu Unfällen kommen, sind diese sofort im Schulbüro zu melden. Außerdem steht ein Schulsanitätsdienst zur Verfügung. Sachbeschädigungen müssen ebenfalls gemeldet werden. Bei Mutwillen und in der Regel auch bei Unachtsamkeit müssen die Schülerinnen oder Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für den Schaden aufkommen. 
  • Alle Fußgänger müssen den Gehweg neben der Zufahrt benutzen.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn bis zum ersten Gong auf dem Schulhof oder im PZ auf.
  • In der Schule wollen wir miteinander sprechen und stets Gesprächsbereitschaft signalisieren. Handys und Musikabspielgeräte mit oder ohne Ohrhörer verhindern diese Absicht und ihr Betrieb ist daher nicht erlaubt.
  • Nach dem ersten Gongzeichen warten alle Schülerinnen und Schüler vor ihrem Klassen- bzw. vor den Fachräumen. Der Lehrer schließt den Unterrichtsraum auf. Sollte die Lehrerin bzw. der Lehrer nach 10 Minuten noch nicht eingetroffen sein, melden sich Klassensprecherin oder Klassensprecher im Schulbüro.
  • Der Wechsel von den Klassen- zu den Fachräumen und zurück erfolgt grundsätzlich nach den Pausen; wechselt die Klasse in das Untergeschoss, müssen die Taschen schon zu Beginn der Pause mit nach unten genommen werden. Sie können im PZ oder auf dem Schulhof abgestellt werden.
  • Jeder hat in allen Räumen auf Sauberkeit zu achten. Das betrifft die Klassen- und Fachräume (Tische, Stühle, Tafeln, Wände, Böden, Fenster, Spülbecken usw.), Toiletten, Treppenhäuser, das Pädagogische Zentrum (PZ) und den Schulhof. Besondere Regeln für die Fachräume sind zu beachten!
  • Die Kreide dient ausschließlich dem Tafelanschrieb im Unterricht. Es ist darauf zu achten, dass die Kreide nicht auf den Fußböden liegt.
  • Mülleimer sind ausreichend vorhanden. Auch wenn grundsätzlich das Verursacherprinzip (Jeder entsorgt seinen eigenen Müll) gilt, sollte man auch bereit sein, „fremden“ Müll fachgerecht zu entsorgen. Der von der SV eingeteilte Ordnungsdienst kontrolliert am Ende der großen Pause das PZ, die Treppenhäuser und Flure sowie den Schulhof.
  • Getränke dürfen in der Regel nicht während des Unterrichts eingenommen werden. Im Sinne des Umweltschutzes müssen Pfandflaschen zurückgegeben werden, Einwegflaschen gehören in die öffentlichen Sammelbehälter; auf Getränkedosen sollte ganz verzichtet werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen während der großen Pausen den Unterrichtsraum und begeben sich direkt auf den Schulhof oder ins PZ. Der Klassenraum ist während der Pausen abgeschlossen. Laufspiele sind im PZ und auf den Fluren zu unterlassen. Während der Pausen sind die Außentoiletten zu benutzen.
  • Der Schulhof endet an der Südseite vor den Pforten, an der Nordseite vor dem Fahrradständer und vor der Sportanlage. Überall gilt: (Ball-) Spiele sind so zu gestalten, dass kein Mitschüler dabei belästigt, gefährdet oder verletzt werden kann. Bei guten Witterungsbedingungen wird der „Tennisplatz“ für Ballspiele geöffnet. Dann sind auch nur hier und auf der Rasenfläche zwischen den Turnhallen Ballspiele erlaubt. Das Schlindern und Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Schülerinnen und Schüler, denen es im PZ oder auf dem Schulhof zu laut und zu hektisch ist, können in den Sommermonaten das Biotop aufsuchen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers gestattet.
  • Das Rauchen ist im gesamten Bereich der Schule grundsätzlich verboten.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  • Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden pädagogische Maßnahmen ergriffen.